Summary:
Das OLG Frankfurt hat entschieden: entgegen ihrer bisherigen Richtlinien muss die Denic die Domain vw.de registrieren, obwohl diese nur aus 2 Buchstaben vor dem .de besteht. Solange diese Entscheidung noch nicht rechtskrÀftig ist, will die Denic zunÀchst nichts tun - doch was passiert dann? Wird die Schlacht auf die wenigen 2-Buchstaben-Domains eröffnet? Wird es eine Sunrise Period geben oder gar eine lohnende Versteigerung?
Laura Dierking nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Julia Voegeli aus der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg nicht nur diese Fragen zu erlĂ€utern, sondern auch die Strukturen von Denic und ICANN, der groĂen Schwester in den USA zu beleuchten. Dabei tauchte zwangslĂ€ufig die Frage auf, wieviel "Behörde" die Verwaltung unseres Internets braucht und was man guten Gewissens einem privaten Unternehmen ĂŒberlassen kann.